Kaum ein Thema sorgte in letzter Zeit für so viele Kontroversen wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die nach monatelangem Streit mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen wurde. Nachdem es den Bundesrat passiert hat, soll das Gesetz am 1.1.2024 in Kraft treten. Was heißt das konkret für die Immobilienbranche und insbesondere für die Gebäudeautomation? Fragen an Werner Ottilinger, Geschäfstführer SAUTER Deutschland.
Einmal ganz global gefragt: Was bedeutet das neue GEG konkret für den kommerziellen Bereich, für Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Einzelhandel, Schulen, Industrie oder Gesundheitseinrichtungen?
… vor allem höhere Effizienzstandards in Bezug auf Regelung, Gebäudebetrieb und Energiemanagement. In dieser Form ist das GEG 2023 ein Novum. So muss beispielsweise ab dem 1. Januar 2024 in neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden (NWG) der Automationsgrad der Kategorie B nach DIN V 18599-11 entsprechen. Bislang reichte die Kategorie C. Bei Bestandsgebäuden greift diese Anforderung ein Jahr später und betrifft NWG mit mehr als 290 kW Heiz- oder Klimatisierungsleistung, also ab einer Brutto-Grundfläche von mehr als 4 bis 5.000 m². Automationsgrad B, das bedeutet: Raumsensorik ist nunmehr zwingend erforderlich, ebenso die Kommunikation zwischen Anlagen, Systemen und Räumen.
Stichwort Effizienz: Was kommt noch auf die Branche zu?
Ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle NWG vorgeschrieben ist ein fortlaufendes Energiemonitoring. Damit sollen eine Überwachung, Protokollierung und Analyse des Verbrauchs sämtlicher Hauptenergieträger und gebäudetechnischer Anlagen durchgeführt werden können. Schneller und präziser muss auch das Inbetriebnahme-Management werden. Das GEG fordert, dass Immobilien in kurzer Zeit optimal eingeregelt werden, das heißt: innerhalb einer Heiz- und einer Kühlperiode oder schneller.
Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein, die schrittweise kommen soll. Was heißt das genau? Wie schätzen Sie das Potenzial hier ein?
… sehr hoch! Hier braucht es klare Vorgaben, auf denen Gebäude-Errichter und -Betreiber ihr Energiekonzept aufbauen können. Je schneller hier gehandelt wird, desto schneller geht es auch bei der Dekarbonisierung voran. Die Wärmenetze müssen konsequent auf erneuerbare Energien umgestellt und ausgebaut werden. Der gesetzliche Zeitplan für die Erstellung der Wärmepläne orientiert sich an der Größe von Gemeinden und Städten. Großstädte mit über 100.000 Einwohnern müssen Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 erstellen, Gemeinden mit höchstens 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028, kleinere Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren anwenden, wenn das Bundesland dies zulässt.
Was betrachten Sie über das Gesetzliche hinaus als sinnvoll für Eigentümer von Immobilien? Worauf sollten Eigentümer sich zusätzlich zu gesetzlichen Vorgaben vorbereiten?
Sinnvoll ist in jedem Fall eine Bestandsaufnahme: Sofern noch nicht geschehen, müssen die vorhandene Gebäudetechnik, der Automations- und Digitalisierungsgrad sowie der CO2-Fußabdruck auf den Prüfstand. Aufbauend auf den Ergebnissen, wird dann der Zeitplan des Dekarbonisierungspfades so schnell wie möglich konkretisiert. Aspekte wie die Automatisierung und Digitalisierung sollten tunlichst nicht außer Acht gelassen werden; ich denke hier an die Vermeidung von „Stranded Assets“. Kurz: Wer jetzt modernisiert, profitiert auch sofort von den vielen Vorteilen.
Wo und wie unterstützt SAUTER dabei?
… mit Technik und Beratung, aber auch mit Praxisbeispielen und Referenzen, welche die Potenziale moderner Gebäudeautomation und Digitalisierung verdeutlichen. Dies ist wichtig, denn die tatsächliche Auswirkung einer Maßnahme war noch nie so entscheidend für Eigentümer wie in diesen Zeiten.
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